SiteMap

vorherige Seite

diese Seite drucken


SACHVERSTÄNDIGER FÜR DIE BEWERTUNG VON
BEBAUTEN UND UNBEBAUTEN GRUNDSTÜCKEN




Informationen für Banken, Versicherungen und Immobilienfonds


Regelmäßig können Banken und Versicherungs- und Fondsgesellschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf bewährte Mitarbeiter und Fachleute zurückgreifen. Darüberhinaus sind häufig aber auch Stellungnahmen nachgefragt, die in gutachterlicher Form erstellt worden sind und die sich auf die gesetzlichen Regelungen stützen.

Bei dem Erfordernis zur Ermittlung von Verkehrswerten von meistens bebauten Grundstücken im Zusammenhang mit dem Erwerb und bei Beleihungen sowie auch bei Zwangsversteigerungen, sind die Dienste von Bewertungssachverständigen oftmals unentbehrlich.

Dabei finden im Einzelfall die Beleihungsrichtlinien der Bank in Verbindung mit den Bestimmungen des HypBankG sowie des Grundsatzpapiers vom 14.10.1996 des Verbandes der Hypothekenbanken zum Beleihungswert von Immobilien (Konkretisierung des Beleihungswerts im Sinne von § 12, HypBankG) Berücksichtigung.

Zum Leistungsumfang von Bewertungssachverständigen gehört die Wertermittlung von:

  • bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (Erbbaurechten, Wohnungs- und Teileigentum) sowie von
  • dinglichen Rechten und Belastungen, wie z. B. Wohnungsrechten, Reallasten (z. B. im Zusammenhang mit Pflegeverpflichtungen), Niessbrauch, Grunddienstbarkeiten oder beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten.

Häufig wird aus Gründen der Kosten- und Zeitersparnis auch gerne auf bereits vorliegende Gutachten zurückgegriffen. In solchen Fällen können geeignete Gutachten aktualisiert und verwendet werden durch:

  • Prüfung vorhandender Gutachten auf Plausibilität und Vollständigkeit Umrechnung auf einen anderen Stichtag der Wertermittlung
  • unter Berücksichtigung der Veränderung der allgemeinen Wertverhältnisse.