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                  für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer
                  und Steuerberater 
                  
                  Die
                  gewissenhafte Aufgabenerfüllung kompetenter
                  Rechtsanwälte  in diesem Sinne auch
                  Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ,
                  insbesondere in Angelegenheiten des Familien- und
                  Eherechts und eine verantwortliche
                  Beratertätigkeit in Vermögenssachen,
                  greift häufig auf die bewährte
                  Zusammenarbeit mit Fachleuten zurück, wenn
                  möglicherweise Stellungnahmen, die in
                  gutachterlicher Form erstellt worden sind und die
                  sich auf die gesetzlichen Regelungen stützen,
                  verlangt werden.
 Bei dem Erfordernis der Verkehrswertermittlung von
                  Grundstücken zur Feststellung von:
 
 Kauf-
                     und Verkaufspreisen
 Zugewinnausgleichsansprüchen bei
                     Ehescheidung
 
 Pflichtteilsansprüchen in
                     Erbfällen
 
 Grundlagen der Besteuerung in Erb- und
                     Schenkungsfällen
 
                  
                  ist die Fachkompetenz von Sachverständigen
                  gefragt.
 
 Bei Auseinandersetzungen oder in Fällen der
                  Übernahme von Betriebsvermögen sind
                  Schiedsgutachten oftmals zweckdienlich.
 
 Hilfe und sachkundige Beratung ist häufig auch
                  in Fällen der Anwendung des § 5 WiStG
                  gefragt.
 
 Mit Bezug auf die Empfehlungen der §§ 404
                  ZPO und 73 StPO haben die Richtlinien der
                  Europäischen Union im
                  Sachverständigenwesen wesentliche
                  Veränderungen bewirkt.
 
 Neben die nach nationalem Recht öffentlich
                  bestellten Sachverständigen treten nunmehr
                  AUCH die nach Massgabe europäischer
                  Qualitätssicherungsnormen (DIN EN 45013)
                  zertifizierten Sachverständigen.
 
 In konkreten Fällen können
                  Bewertungssachverständige Rechtsanwälten
                  und beratenen Mandanten mit der Erstellung von
                  Gutachten im Sinne des § 194 BauGB
                  Hilfestellung anbieten durch die Wertermittlung
                  von:
 
                     bebauten
                     und unbebauten Grundstücken und
                     grundstücksgleichen Rechten (Erbbaurechten,
                     Wohnungs- und Teileigentum) sowie von
 
                  
                  
                     dinglichen
                     Rechten und Belastungen, wie z. B.
                     Wohnungsrechten, Reallasten (z. B. im
                     Zusammenhang mit Pflegeverpflichtungen),
                     Niessbrauch, Grunddienstbarkeiten oder
                     beschränkt persönlichen
                     Dienstbarkeiten. 
                  
                  Oftmals
                  ist auch schon eine kurze telefonische Beratung
                  hilfreich bei der Lösung aktueller Fragen und
                  Probleme. |