SiteMap

vorherige Seite

diese Seite drucken


SACHVERSTÄNDIGER FÜR DIE BEWERTUNG VON
BEBAUTEN UND UNBEBAUTEN GRUNDSTÜCKEN




Informationen für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Die gewissenhafte Aufgabenerfüllung kompetenter Rechtsanwälte – in diesem Sinne auch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater –, insbesondere in Angelegenheiten des Familien- und Eherechts und eine verantwortliche Beratertätigkeit in Vermögenssachen, greift häufig auf die bewährte Zusammenarbeit mit Fachleuten zurück, wenn möglicherweise Stellungnahmen, die in gutachterlicher Form erstellt worden sind und die sich auf die gesetzlichen Regelungen stützen, verlangt werden.

Bei dem Erfordernis der Verkehrswertermittlung von Grundstücken zur Feststellung von:

Kauf- und Verkaufspreisen

Zugewinnausgleichsansprüchen bei Ehescheidung

Pflichtteilsansprüchen in Erbfällen

Grundlagen der Besteuerung in Erb- und Schenkungsfällen


ist die Fachkompetenz von Sachverständigen gefragt.

Bei Auseinandersetzungen oder in Fällen der Übernahme von Betriebsvermögen sind Schiedsgutachten oftmals zweckdienlich.

Hilfe und sachkundige Beratung ist häufig auch in Fällen der Anwendung des § 5 WiStG gefragt.

Mit Bezug auf die Empfehlungen der §§ 404 ZPO und 73 StPO haben die Richtlinien der Europäischen Union im Sachverständigenwesen wesentliche Veränderungen bewirkt.

Neben die nach nationalem Recht öffentlich bestellten Sachverständigen treten nunmehr AUCH die nach Massgabe europäischer Qualitätssicherungsnormen (DIN EN 45013) zertifizierten Sachverständigen.

In konkreten Fällen können Bewertungssachverständige Rechtsanwälten und beratenen Mandanten mit der Erstellung von Gutachten im Sinne des § 194 BauGB Hilfestellung anbieten durch die Wertermittlung von:

  • bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (Erbbaurechten, Wohnungs- und Teileigentum) sowie von

  • dinglichen Rechten und Belastungen, wie z. B. Wohnungsrechten, Reallasten (z. B. im Zusammenhang mit Pflegeverpflichtungen), Niessbrauch, Grunddienstbarkeiten oder beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten.

Oftmals ist auch schon eine kurze telefonische Beratung hilfreich bei der Lösung aktueller Fragen und Probleme.