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SACHVERSTÄNDIGER FÜR DIE BEWERTUNG VON
BEBAUTEN UND UNBEBAUTEN GRUNDSTÜCKEN




Erforderliche Angaben für die Wertermittlung
- Vertrags- und Honorarangebot -


1.

Persönliche Angaben

a)

Auftraggeber:

Name und Anschrift

b)

Eigentümer:

Name und Anschrift

2.

Objektangaben

a)

Lagebezeichnung des Bewertungsobjektes:

Ort und Strasse

b)

Grundbuchbezeichnungen

Grundbuchbezirk:

Amtsgericht

Grundbuch:

von

Grundbuchblatt:

Nr.

c)

Katasterangaben

Gemeinde-/Kreisverwaltung

Gemarkung

Flur / Flurstück

3.

Gutachtenzweck/-verwendung

a)

Wertermittlungsstichtag

b)

Anlass und Zweck der Gutachtenerstellung

(z.B.: "Kaufpreisermittlung" oder "Erbauseinandersetzung")


Die zur Einsichtnahme in die behördlichen Objektunterlagen erforderliche Vollmacht des Auftraggebers bzw. des Eigentümers ist Gegenstand und Inhalt eines schriftlichen Auftrags.

4.

Erforderliche Objektunterlagen

a)

Liegenschaftskarte (Flurkarte)

b)

Auszug aus dem Liegenschaftsbuch

c)

aktueller Grundbuchauszug

d)

Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte)

e)

Baubeschreibung

f)

Wohn- bzw. Nutzflächenberechnung

g)

Ermittlung des umbauten Raumes

h)

aktuelle Mietverträge; Miet- und Nebenkostenabrechnungen der letzten 2 Jahre

bei Eigentumswohnungen sind zusätzliche Unterlagen erforderlich:

i)

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung

j)

gültiger Wirtschaftsplan

k)

aktuelle Abrechnung des WEG-Verwalters


Beim Auftraggeber bzw. Eigentümer nicht vorliegende Unterlagen, Bauzeichnungen oder Bauberechnungen können vom Sachverständigen häufig beschafft werden und sind im Regelfall den behördlichen Bauakten zu entnehmen.