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SACHVERSTÄNDIGER FÜR DIE BEWERTUNG VON
BEBAUTEN UND UNBEBAUTEN GRUNDSTÜCKEN




Verwendungszwecke für Gutachten


Die unter der verantwortungsbewussten Tätigkeit des Sachverständigen erstellten Verkehrswertgutachten finden in vielfältigen und besonderen Anwendungsbereichen Verwendung.

Zu den allgemeingültigen Anwendungsbereichen von Verkehrswertgutachten im privaten Bereich zählen insbesondere:


1.

Kauf und Verkauf von bebautem oder von unbebautem Grundbesitz

2.

Übertragung von Grundstücken in Fällen der Erbregelung oder zur Bestimmung der Höhe von Pflichtteilsansprüchen

3.

Vermögensfeststellung aus Gründen der Beleihung oder Finanzierung

4.

Ermittlung von Zugewinnausgleichsansprüchen bei Ehescheidung

5.

Bestimmung von Leistungspflichten bei der Begründung von Leibrenten oder Grunddienstbarkeiten

6.

Entschädigungsermittlung im Zusammenhang mit Wegerechten, Notwegerechten oder Grenzüberbauung

7.

Ermittlung des Versicherungswerts von Gebäuden


Aus steuerlichen Gründen bei:

1.

Betriebsaufgaben und Überführung von betrieblich genutzten Grundstücken in das private Vermögen

2.

Festsetzung von Schenkungs- und Erbschaftssteuern

3.

Einheitswertermittlung und Wertbestimmung in sonstigen Fällen der Besteuerung


Im öffentlich-rechtlich oder im gesetzlich geregelten Bereich finden Verkehrswertgutachten regelmäßig Verwendung bei:

1.

Zwangsversteigerungen

2.

Bodenordnungsverfahren in Umlegungs- oder Sanierungsgebieten

3.

Entschädigungsansprüchen aufgrund Enteignung oder aufgrund enteignungsgleicher Eingriffe im Zusammenhang mit Rechtsverlusten oder Vermögensschäden

4.

Anspruchsregelung gemäß den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes aufgrund Unterhaltsverpflichtung


In besonderen Fällen der Wertermittlung haben grundbuchlich verzeichnete Rechte und Lasten unter Berücksichtigung der jeweiligen Anspruchslage wertbeeinflussende Auswirkungen, wie z. B. bei:

1.

Wohnungsrechten

2.

Niessbrauch

3.

Reallasten (z. B. im Zusammenhang mit Pflegeverpflichtungen)

4.

Grunddienstbarkeiten

5.

beschränkte persönliche Dienstbarkeiten

6.

Rentenrechten oder –verpflichtungen

7.

Denkmalschutz