SiteMap

vorherige Seite

diese Seite drucken


SACHVERSTÄNDIGER FÜR DIE BEWERTUNG VON
BEBAUTEN UND UNBEBAUTEN GRUNDSTÜCKEN




Wertermittlungsverfahren

In der Wertermittlungsverordnung (WertV) sind neben den Hinweisen zur Beachtung des Zustands und der Entwicklung von Grund und Boden und der allgemeinen Wertverhältnisse die zur Wertermittlung anzuwendenden Verfahren gesetzlich geregelt.

Insbesondere sind dies folgende Verfahren:

Vergleichswertverfahren (§ 13 WertV) zur Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks oder auch einer Eigentumswohnung unter Heranziehung bereits gezahlter Kaufpreise für Grundstücke oder Eigentumswohnungen, soweit diese mit dem Bewertungsobjekt hinreichend übereinstimmen oder vergleichbar sind.

Ertragswertverfahren (§ 15 WertV) zur Ermittlung des Verkehrswerts von auf einem Grundstück vorhandenen baulichen Anlagen. Die Anwendung des Ertragswertverfahrens erfolgt überwiegend zur Bewertung von Grundstücken, bei denen der Ertrag im Vordergrund steht, wie z. B. bei Mehrfamilien-Wohnhäusern, gewerblich genutzten Grundstücken sowie Geschäftsgrundstücken.

Sachwertverfahren (§ 21 WertV) zur Ermittlung des Verkehrswerts von auf einem Grundstück vorhandenen baulichen Anlagen, wie Gebäuden, Außenanlagen und besonderen Einrichtungen. Das Sachwertverfahren findet überwiegend Anwendung zur Wertermittlung von privatnützigen Gebäuden, wie z.B. Ein- und Zweifamilienhäusern.