SACHVERSTÄNDIGER
FÜR DIE BEWERTUNG VON
BEBAUTEN UND UNBEBAUTEN
GRUNDSTÜCKEN
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Wertermittlungsgrundlagen
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Die
Grundlagen der Ermittlung der Verkehrswerte von
bebauten und unbebauten Grundstücken bestehen
aus einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen
und Vorschriften, die vom Sachverständigen in
jedem Einzelfall zu berücksichtigen sind,
insbesondere:
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1.
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nach
den gesetzlichen Bestimmungen des § 194
Baugesetzbuch (BauGB):
Der
Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der
in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung
bezieht, im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr nach den rechtlichen
Gegebenheiten und tatsächlichen
Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und
der Lage des Grundstücks oder des sonstigen
Gegenstands der Wertermittlung ohne
Rücksicht auf ungewöhnliche oder
persönliche Verhältnisse zu erzielen
wäre.
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2.
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nach
den Vorschriften der Wertermittlungsverordnung
WertV
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3.
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nach
den Richtlinien der Wertermittlungsrichtlinien
WertR
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4.
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nach
den Richtlinien des Bewertungsgesetzes -
BewG
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sowie
den weiteren Regelungen, die sich aus den zu
beachtenden Gesetzen über die Regelung der
Miethöhen, der Baunutzungsverordnung und den
sonstigen Bestimmungen des Baugesetzbuches ergeben.
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