Unter
Renten werden solche Leistungen verstanden, die
nicht als "Einmalbetrag" sondern in (Renten-)Raten
gezahlt werden.
Aus den sachlichen Erfordernissen ergeben sich
unterschiedliche Rentenformen:
Leibrenten
Dies sind Renten, bei denen die Laufzeit an das
Leben einer oder mehrerer Berechtigter gebunden
ist. Sie werden auf der Grundlage statistischer
Lebenserwartungen ermittelt. Bei mehreren
Berechtigten spricht man von "verbundenen"
Renten.
Sonderformen der Leibrente:
- Verbindungsrente
(verbundene Rente)
- Versorgungsrente
- Höchstbetragsrente
- Mindestbetragsrente
- Verminderte
Rente
- Aufgeschobene
Rente
Zeitrenten
Dies sind Renten, bei denen periodische Zahlungen
über einen fest vorgegebenen Zeitraum
erfolgen.
- Verminderte
Zeitrente
- Überbaurente
Ewige
Renten
Dies sind Renten, bei denen die Laufzeit unendlich
ist.
Statische
Renten
Die Rentenraten bleiben über die gesamte
Laufzeit konstant.
Dynamische
Renten
Die Rentenraten verändern ihre Höhe
während der Laufzeit.
Zahlungsweisen
-
vorschüssig:
|
Die
Rentenrate wird zu Beginn der Zinsperiode
gezahlt.
|
-
nachschüssig:
|
Die
Rentenrate wird am Ende der Zinsperiode
gezahlt.
|
-
unterjährig:
|
Die
Zahlungen erfolgen mehrmals pro Jahr, z.B.
halbjährlich, vierteljährlich,
monatlich usw.
|
|