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SACHVERSTÄNDIGER FÜR DIE BEWERTUNG VON
BEBAUTEN UND UNBEBAUTEN GRUNDSTÜCKEN




Dienstleistungen für Grundstückseigentümer


Sachverständige für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke verfügen zur Beurteilung der allgemeinen Wertverhältnisse der Grundstücke über umfassende Kenntnisse des Bauplanungsrechts und der Bodenordnung.

Grundstückseigentümer finden durch die Beratung des Sachverständigen im Zusammenhang mit den Darstellungen in Flächennutzungsplänen und den Festsetzungen in Bebauungsplänen nicht selten Erkenntnisse, die für künftige Vermögensplanungen bedeutsam sind.

Maßgebliche Grundlagen dieser Beratung sind die Bestimmungen der §§ 30 bis 35 Baugesetzbuch über die Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken.
Änderungen der baulichen Ausnutzung von Grundstücken durch Aufhebung oder Änderung von Bebauungsplänen, die Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten, das Entstehen von Rechtsverlusten und Vermögensnachteilen oder die Begründung öffentlicher Lasten, z. B. im Zusammenhang mit Erschließung, Denkmalschutz etc., lösen häufig Ansprüche auf Entschädigung aus.

In den Fällen der Bodenordnung ist eine qualifizierte Beratung über die umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen zu empfehlen, insbesondere bei Verfahren zum Zwecke der Umlegung (§ 45 ff BauGB), Grenzregelung (§ 80 ff BauGB) sowie Enteignung und Entschädigung (§ 85 ff BauGB).

Zur Sicherung vermögensrechtlicher Ansprüche sind im Rahmen städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen gemäß §§ 136 ff Baugesetzbuch sachdienliche Informationen hinsichtlich der Pflichten der Beteiligung und Mitwirkung betroffener Eigentümer sowie über den Umfang und die Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsansprüchen empfehlenswert.

Eine besondere Aufgabe zur Beratung des Eigentümers oder des Erwerbers obliegt dem Sachverständigen im Rahmen der Bewertung unbebauter Grundstücke.

Die Erkennung der wirtschaftlichen Ausnutzung und des Entwicklungspotentials eines Grundstücks von der land- und forstwirtschaftlichen Fläche – werdendes Bauland, Rohbauland – bis hin zum baureifen Land sowie die Beurteilung der aus dem Grundbesitz und seiner vorhandenen bzw. seiner möglichen Bebauung nachhaltig erzielbaren Erträge dient und fördert die wirtschaftlichen Vorteile des Eigentümers oder Erwerbers eines Grundstücks.

Private Grundstückseigentümer können sich bei der Begründung von Grunddienstbarkeiten oder persönlichen Dienstbarkeiten sowie der Bestellung von Rentenrechten oder Reallasten, z. B. im Zusammenhang mit Pflegeverpflichtungen und auch bei der Bewilligung von Baulasten beraten lassen.

Die Honorierung der beratenden Tätigkeit des Sachverständigen erfolgt nach auf der Grundlage des § 6 HOAI zu vereinbarendem Zeithonorar und unter der Berücksichtigung von Nebenkosten gemäß § 7 HOAI; zuzgl. Mehrwertsteuer.