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SACHVERSTÄNDIGER FÜR DIE BEWERTUNG VON
BEBAUTEN UND UNBEBAUTEN GRUNDSTÜCKEN




Rentenrechte

Unter Renten werden solche Leistungen verstanden, die nicht als "Einmalbetrag" sondern in (Renten-)Raten gezahlt werden.

Aus den sachlichen Erfordernissen ergeben sich unterschiedliche Rentenformen:

Leibrenten

Dies sind Renten, bei denen die Laufzeit an das Leben einer oder mehrerer Berechtigter gebunden ist. Sie werden auf der Grundlage statistischer Lebenserwartungen ermittelt. Bei mehreren Berechtigten spricht man von "verbundenen" Renten.

Sonderformen der Leibrente:

  • Verbindungsrente (verbundene Rente)
  • Versorgungsrente
  • Höchstbetragsrente
  • Mindestbetragsrente
  • Verminderte Rente
  • Aufgeschobene Rente

 

Zeitrenten

Dies sind Renten, bei denen periodische Zahlungen über einen fest vorgegebenen Zeitraum erfolgen.

  • Verminderte Zeitrente
  • Überbaurente

 

Ewige Renten

Dies sind Renten, bei denen die Laufzeit unendlich ist.

 

Statische Renten

Die Rentenraten bleiben über die gesamte Laufzeit konstant.

 

Dynamische Renten

Die Rentenraten verändern ihre Höhe während der Laufzeit.

Zahlungsweisen

- vorschüssig:

Die Rentenrate wird zu Beginn der Zinsperiode gezahlt.

- nachschüssig:

Die Rentenrate wird am Ende der Zinsperiode gezahlt.

- unterjährig:

Die Zahlungen erfolgen mehrmals pro Jahr, z.B. halbjährlich, vierteljährlich, monatlich usw.